Gesetze + Grenzwerte

Richtwerte der baubiologischen Messtechnik

In den westlichen Staaten orientieren sich die gesetzlichen Grenzwerte traditionell an den Referenzwerten der ICNIRP (International Commission for Non-Ionizing Radiation Protection). Sie basieren auf dem „klassischen“ Modell der rein thermischen bzw. direkten Reizwirkungen, das nur (akute) Kurzzeitwirkungen akzeptiert.

Nicht-thermische (biologische) Wirkungen sowie Langzeitwirkungen werden per Definition gar nicht berücksichtigt.

Die offiziellen Grenzwerte berücksichtigen also nur die thermischen Wirkungen durch elektromagnetische Strahlung. Damit soll einzig verhindert werden, dass bei einer längeren Einwirkung (z. B. langes Telefongespräch mit dem Smartphone) das Gewebe (z. B. Hirn) nicht zu stark erwärmt wird. Es ist jedoch hinlänglich bekannt und durch tausende (!) Studien erwiesen, dass bereits weit unterhalb dieser Werte langfristige, sogenannte nicht-thermische Wirkungen auftreten. Das gibt heute z. B. auch das Bundesamt für Umwelt BAFU auf seiner Homepage zu.

Weil die offiziellen Grenzwerte also nichts taugen, gibt es seitens Elektrobiologen den Standard der Baubiologischen Messtechnik SBM-2015. Werden diese Richtwerte eingehalten (Stufe „unauffällig“), sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.

Für Schlafplätze sind jeweils die Werte „Unauffällig, keine Anomalie“ anzustreben.

Wer die Verantwortung trägt

Ein Grundeigentümer, der auf seinem Grundstück eine Mobilfunkantenne errichten lässt (und sich diese natürlich durch den Mobilfunk-Anbieter gut bezahlen lässt), könnte auf Schadenersatz verklagt werden – falls die Schädlichkeit dieser Strahlung eines Tages offiziell anerkannt wird. Denn im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in Art. 679 und 684 steht es schwarz auf weiss: Jeder Grundstückeigentümer ist verantwortlich für die von seinem Grundstück ausgehenden Emissionen:

"Verboten sind insbesondere alle (...) schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht."

Dies zeigt, wer in Wirklichkeit die Verantwortung trägt: Jeder Einzelne ist für sein Tun und Lassen verantwortlich. Ob ich nun auf meinem Haus eine Mobilfunkantenne errichten lasse oder pausenlos mit dem Handy telefoniere, es liegt an mir selber! Achtsamkeit ist ein guter Ratgeber …

Die Verstrickung der Staaten

Die Staaten sind mehrfach in das Mobilfunkgeschäft involviert. Beispiel Schweiz: Der Bund ist Hauptaktionär der Swisscom (51 %), zudem verdient er kräftig an Auktionen von Frequenzbändern, welche letztmals im Februar 2019 stattgefunden hat: 380 Millionen Schweizer Franken hat diese Versteigerung der ersten 5G-Frequenzen in die Bundeskasse gespült. Damit gibt er den Mobilfunkbetreibern den Auftrag, die Antenneninfrastruktur auszubauen, was wiederum der Bundesstrategie „Digitale Schweiz“ von 2016 entgegenkommt. Auf der anderen Seite ist der Bund verantwortlich für die Gesundheit der Menschen und der ganzen Natur. Ein Spagat, der fast nicht zu machen ist…